- Aktionär
- Aktie:Die Bezeichnung für »Anteilschein, Urkunde über den Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft« wurde Mitte des 17. Jh.s aus gleichbed. niederl. actie (älter: action) entlehnt, das seinerseits wie entsprechend engl. action und frz. action auf lat. actio »Handlung, Tätigkeit; Tätigwerden vor Gericht« (↑ Aktion) in dessen speziell juristischer Bed. »klagbarer Anspruch« zurückgeht (vgl. ↑ agieren). Der Inhaber einer Aktie heißt Aktionär (18. Jh., aus entsprechend frz. actionnaire).
Das Herkunftswörterbuch . 2014.